Der Energieausweis soll den energetischen Standard von
Gebäuden dokumentieren und vergleichbar machen. Der
Käufer oder Mieter erhält Auskunft über die Höhe des
Energie-
verbrauches. Ab dem 01.07.2008 ist er für alle
Wohngebäude
Pflicht. Es gibt zwei Varianten des
Energieausweises:
1. Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz eines
Gebäudes
auf Basis des Energieverbrauchs ermittelt.
2. Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird aus allen Kenndaten der Gebäudehülle
(Außenwände, Dach,
Fenster, Bodenplatte, Keller) sowie
der Heizungsanlage der Energiebedarf des Hauses unter
normierten Nutzerverhalten errechnet.
Ab dem 01.10.2008 muss für Wohnhäuser die vor dem 01.11.1977
erbaut wurden, seit dem
nicht nach der
Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden und nicht
mehr als vier
Wohneinheiten haben, der Bedarfsausweis
ausgestellt werden.
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